medviu und das Urheberrecht – Wie funktioniert das?
Um Ihnen einen vollständigen Medienspiegel zur Verfügung stellen zu können, repliziert medviu Berichte aus den Schweizer Tageszeitungen, Onlinemedien sowie Fernseh- und Radiosendungen. Diese Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Benutzer:innen von medviu dürfen die Artikel weiterverbreiten, jedoch nur in einem begrenzten Rahmen.
Fast alle existierenden Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Die einzige Bedingung ist, dass sie individuellen Charakter haben. “Individuell bedeutet originell, kreativ, besonders. Das Objekt muss abweichen von dem, was eine andere Person hervorbringt”, schreibt die Rechteverwertungsgesellschaft Pro Litteris auf ihrer Website. Und weiter: “Das Urheberrecht gibt den kreativ Tätigen Kontrolle und Vergütungen. Urheberrechte sind geistiges Eigentum. Sie gehören der Person, die einen Text oder ein Bild geschaffen hat.” Auch Artikel oder Beiträge aus Zeitung, TV oder Radio unterstehen dem Urheberrecht.
Die Verwertungsgesellschaften in der Schweiz
Um die Rechte für die Urheber:innen durchzusetzen, gibt es Verwertungsgesellschaften. In der Schweiz existieren deren fünf: ProLitteris (Text, Bild), SUISA (Musik), SUISSIMAGE (Audiovision), SWISSPERFORM (verwandte Schutzrechte) und SSA (Bühne, Audiovision). Während der Produktion des täglichen Medienspiegels repliziert medviu urheberrechtlich geschützte Texte und Bilder. Dafür entrichtet medviu jährlich eine Gebühr an den Rechteverwalter Pro Litteris. Mit den Abonnementskosten, welche unsere Kund:innen für den Service von medviu bezahlen, ist die Entgeltung für die Urheberrechte bereits inbegriffen.
Trotzdem erhalten die meisten Kund:innen von medviu jährlich eine separate Rechnung von Pro Litteris. Der Grund dafür ist, dass auf die Bereitstellung der Berichte im Medienspiegel durch medviu eine zusätzliche Replikation seitens der Benutzer:innen folgt.
Dies geschieht durch die Verbreitungsmöglichkeiten, welche die Benutzer:innen haben, wenn diese sich in ihrem Account anmelden. Man kann ausgewählte Berichte direkt über den Online-Medienspiegel an Mitarbeitende per E-Mail versenden, im PDF-Format exportieren oder allenfalls sogar im hauseigenen Intranet publizieren. Kurz: Die Replikationen, welche von Kund:innenseite getätigt werden, werden dieser auch direkt durch Pro Litteris in Rechnung gestellt.
In der Regel werden unsere Kund:innen in den ersten Wochen eines neuen Kalenderjahres durch Pro Litteris kontaktiert, da die Verwertungsgesellschaft für die Rechnungsstellung exakte Zahlen bezüglich der Anzahl verbreiteter Artikel und deren Empfänger benötigt. Die Medviu AG kann diese Daten ihren Kundinnen auf Anfrage mitteilen. Wichtig zu betonen ist aber, dass die Medviu AG lediglich Kenntnis über jene Verbreitungen hat, die innerhalb einer Organisation stattgefunden haben.
Gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Medviu AG ist es daher nicht gestattet, Berichte aus dem Medienspiegel mit der Öffentlichkeit ausserhalb der eigenen Organisation zu teilen. Dies bedeutet auch, dass keine durch medviu generierten PDF-Dokumente im Internet veröffentlicht werden dürfen, es sei denn die Seite ist passwortgeschützt und nur für Mitarbeitende der Organisation zugänglich.
Wir stossen im Internet leider immer wieder auf öffentlich zugängliche PDF’s, welche durch ihren Medienspiegel generiert wurden. Die Medviu AG warnt ihre Kund:innen ausdrücklich davor, dass Pro Litteris Schadensersatz- oder rückwirkende Urheberrechtszahlungen geltend machen kann.
Falls Sie noch Fragen zu den Themen Urheberrecht oder der höhe Vergütungen haben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit Pro Litteris in Verbindung zu setzen. Beachten Sie, dass Ihnen die Medviu AG keine Angaben über die Höhe der an Pro Litteris zu entrichtenden Vergütungen geben kann.