Private Initiative „Medicalculis“ schafft Klarheit zur stationären Zusatzversicherungen

Nun ist überall mehr Transparenz angesagt

Gastbeitrag von Dr. Hans Balmer

Diskussionen über die Zukunft der stationären Zusatzversicherungen sorgen weiterhin für heisse Köpfe. Gut, nehmen sich führende Zusatzversicherer diesem Anliegen an. Vier der grössten nehmen nun bereits transparente, klar rückverfolgbare und einfach überprüfbare VVG-Abrechnungen für stationäre ärztliche Mehr-Leistungen an. Das ist eine begrüssenswerte Initiative, die das FINMA-Begehren für mehr Transparenz ernst nimmt, ebenso das Framework des Schweiz. Versicherungsverbands.

Basis ist eine private Initiative, das Medicalculis-Abrechnungssystem. Weil dabei 35 Indikationsgebiete mit rund 1’000 Eingriffen und Interventionen sauber, nachverfolgbar und fair definiert sind, fallen die Abrechnungen tendenziell tiefer aus als bisher ohne klare Interpretationen und Reglement fakturiert. Das wie auch das integrierte digitale Prüftool schätzen die Versicherer. Es bedeutet mehr Sicherheit und erhöhte Transparenz.

Das System wurde von den VVG-Versicherern auf Herz und Nieren geprüft. Das Ergebnis ist ein klarer Vertrauensbeweis in ein ausgewogenes System für die Kalkulation ärztlicher Mehr-Leistungen. Innerhalb des enorm regulierten Gesundheitswesens ist es fein, zu sehen, dass sich private Initiative auszahlt. Marktwirtschaft, funktioniert eben nur mit freiem Angebot, ebensolcher Nachfrage und voller Transparenz bezüglich Preis, Qualität, Terminen und begleitenden Services.

Zugegeben, das ist bisweilen etwas Theorie, was aber nicht heissen darf, dass der Versuch zu optimieren kein ehrenhafter wäre. Wer daran arbeitet, braucht hierzulande aber meist eine enorme Ausdauer. Wer auf halbem Weg stehen bleibt, hat verloren. Das gilt auch für laute Ankündigungen, denen nicht entsprechende Taten folgen.

Bei den Belegärztinnen und -ärzten ist einiges passiert. Über 1300 Fachärztinnen und Fachärzte nutzen das neue transparente Abrechnungssystem. Wie aber sieht nun Transparenz bei der FINMA aus? Wie entwickeln sich denn nun die Prämien für stationäre Zusatzversicherungen?

Die intensiver als früher wahrgenommene FINMA-Aufsicht übers VVG-Geschäft ist löblich, wenn aber auf halbem Weg gestoppt wird, ist es eben nur die halbe Miete. Im Klartext: Die FINMA hat nicht nur eine Aufsichtspflicht, sie hat gegenüber Parlament, Steuer- und insbesondere Zusatzversicherungs-PrämienzahlerInnen eine Auskunftspflicht, denn wo Prämien und Honorare unter die Lupe genommen werden, besteht ein öffentliches Interesse für Klarsicht. Es gilt also zu kommunizieren, wie sich die Interventionen auf Abrechnungsvolumen und Prämienhöhen auswirken.

Die FINMA begründet ihre Interventionen mit dem Schutz der Versicherten vor Missbrauch. Der Gesetzgeber, National- und Ständerat, hat Anrecht, über die Resultate informiert zu werden. Und Herr und Frau Schweizer genau gleich, fliessen doch Milliardenbeträge direkt, via Krankenkassenprämien und Steuern, ins Gesundheitswesen.

Wer also Gutes tut, muss sich nicht scheuen, darüber zu informieren. Das ist das Fundament, das Vertrauen schafft und Legitimation bedeutet für weitere Untersuchungen. Versicherungen, die keine überhöhten VVG-Prämien zur Quersubventionierung defizitäter Spitalleistungen zu Lasten der Grundversicherung einsetzen, und Belegärztinnen und -ärzte, die sauber abrechnen, brauchen die Zahlen nicht zu fürchten. Es ist an der FINMA, die Fakten auf den Tisch zu legen, und die ParlamentarierInnen als Fürsprecher der BürgerInnen sind aufgerufen, sich dafür einzusetzen, dass die FINMA Transparenz schafft. Spüren Zusatzversicherte nichts von den erfolgten Interventionen oder verlagern sich die Kosten bloss vom Zusatzversicherungs- ins Grundversicherungsgeschäft, lautet das Fazit: „Ausser Spesen nichts gewesen.“

*Dr. Hans Balmer ist Verleger der Zeitschrift „Clinicum“.

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